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jenigett der Besiegten, welche sich der Hoheit der Spartiaten unterworfen hatten, hießen Periöken. Auch diese besaßen Gehöfte, welche aber viel kleiner waren, als die der Spartaner. Den dritten Stand bildeten die Heloten, b. h. diejenigen, welche mit den Waffen Widerstand geleistet hatten. Sie waren keine eigentlichen Sclaven, sondern eine Art Leibeigene, welchen vom Staate ein Grundbesitz zugewiesen wurde, auf dem sie mit Weib und Kind lebten und von welchen sie Pacht zahlten. Sie trugen das auf ihnen lastende Joch nur ungern, und gar manchmal machten sie ihrem Widerwillen durch Ausstäude Luft. Solche Helotenaufstände waren von den Spartiaten sehr gefürchtet, weshalb die Heloten strenge beaufsichtigt wurden. Aus den Spartiaten wurde der Rath der Alten gewählt; dieser bestand aus 28 Männern, die das 60. Lebensjahr überschritten hatten; sie übten die Gerichtsbarkeit, jedoch ohne Verantwortung, aus. Den Vorsitz führten die beiden Könige, welche ihre Würde der Geburt verdankten, im Kriege unumschränkte Befehlshaber waren, im Frieden dagegen mehr Ehre, als Macht besaßen. Später entstand das Amt der fünf Ephoren, welche die Aufsicht über die Geronten (Alten) und die Könige führten und die meiste Macht besaßen. — Kein Spar-tiate durfte fein Gut veräußern; niemand durfte Geld von Gold oder Silber haben, nur eisernes Geld war zulässig. Wohl wurden dadurch viele Verbrechen verhütet, aber Handel und Verkehr wurden gelähmt. Kein Fremder durste sich lange in Sparta aufhalten; kein Spartaner durfte längere Zeit ins Ausland reifen, damit nicht fremde Sitte im Volke Eingang finde. Um Einfachheit und Mäßigkeit zu wecken und zu erhalten, waren öffentliche Mahlzeiten eingerichtet, an denen alle Männer, auch die Könige, Theil nehmen mußten. Die Kost war einfach und derb. Das Hauptgericht war die schwarze Suppe, bestehend aus Schweinefleisch, Essig und Blut.
Einst trug ein König in Asien, der viel von dieser Suppe gehört hatte, Verlangen darnach. Er ließ einen spartanischen Koch sommert, welcher ihm diese «Luppe bereiten mußte. Aber sie wollte ihm nicht schmecken. Da sagte der Koch: „Ich habe mirs gedacht, denn diese Suppe schmeckt nnr dem, der vorher tüchtig gearbeitet und im Eurotas gebadet hat."
c. Erziehung der Kinder. Die Kinder gehörten von ihrer Geburt an dem Staate, auf dessen Kosten sie vom siebenten Jahre an erzogen wurden. Sobald ein Kind geboren war, wurde es dem Vater vor die Füße gelegt. Hob er es auf, so wurde es der Mutter zurückgebracht, die es selbst säugte. Ließ er das Kind
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die Wagschale warf und erwiderte: „Vae victis“ (d. H. Wehe den Besiegten, so viel als: die Besiegten müssen sich alles gefallen lassen), als Camillns, aus der Verbannung zurückgekehrt, mit einem Heere erschien, den Galliern eine Niederlage beibrachte und sie dadurch zum schleunigen Rückzüge Zwang. — Aber Rom war verödet, und dem Volke fehlten die Mittel, sich wieder anzubauen. Daher beschloß man, sich in Vejt anzusiedeln. Doch dem Camillns gelang es, das Volk von seinem Vorhaben abzubringen und dazu zu veranlassen, daß die Stadt wieder ausgebaut wurde. In Folge dessen wurde er als der zweite Gründer Roms gepriesen.
Als der oben genannte Manlins den Antrag stellte, Staatsländereien zu verlausen und aus dem Erlöse die Schulden der Plebejer zu bezahlen, zog er sich dadurch Anklage und Verurteilung zu, worauf er einen Versuch machte, die Staatsverfassung zu stürzen. Nun verlor er auch das Zutrauen des Volkes und seiner Tribunen, und obgleich er vom Gerichtsplatze aus auf das von ihm gerettete Capitol hinwies, so wurde er doch zum Tode verurtheilt und vom tarpejischen Felsen hinabgestürzt.
c. Licinius Stolo und Lucius Sextius. Einen gewissen Abschluß erlangten die Streitigkeiten zwischen den Patriziern und 366 Plebejern im Jahre 366 v. Chr. durch die in Folge der staub-v.chr.haften Bemühungen der beiden Tribunen Licinius Stolo und Lu eins Sextius zur Annahme gebrachten Gesetze. Diese waren den Plebejern äußerst günstig und bestimmten, 1. daß jeder römische Bürger (also auch die Plebejer) Antheil an den Staatsländereien haben solle; 2. daß die Grundbesitzer neben den Sclaven mich freie Lohnarbeiter halten mußten und 3. daß von den alljährlich zu wählenden Consuln immer einer ein Plebejer sein müsse. Wohl widerstanden die Patrizier noch lange der vollen Ausführung dieser Gesetze; doch errangen von jetzt ab die Plebejer ein hohes Staatsamt nach dem andern (sogar die Dictatnr). Diese Gleichheit der römischen Stände war die Grundlage für die später erworbene Größe und Macht Roms. — Da jetzt ein größerer Theil des Volkes sich mit Ackerbau beschäftigte, auch die Schuldhaft und Schuldknechtschaft von einem richterlichen Ausspruche abhängig - war, so verschwanden auch die Klagen der Stände gegen einander nach und nach. Noch mehr Einigkeit zwischen den Patriziern und Plebejern wurde durch eine furchtbar wüthende Pest und ein großes Erdbeben (Opfertod des Marcus Curtius), durch neue Einfälle der Gallier (Siege im Zweikampfe durch Titus Manlius,
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schlossen sich meist an reichere und mächtigere Herren an, waren ihre Dien st mannen oder ihr Gesinde und erhielten manchmal ein kleines Gut, Feod (von feudum) genannt, als Lehen. Unfrei waren diejenigen, welche kein eignes Recht besaßen und von der Gnabe und dem Schutze eines Vollsreien abhingen. Völlig unfrei waren die leibeigenen Knechte, zu welchen die Kriegsgefangenen gemacht wurden. Diese betrachtete man wie eine Sache zum Allod oder Feod gehörig, sie wurden aber milde behandelt.
Eine Familie hieß Sippe, Sippschaft, auch Magenschaft und zerfiel in Schwertmagen, d. i. männliche Verwandte, und Spillmagen, d. i. weibliche Verwandte. Der Hausvater war der Herr der ganzen Familie, deren Glieder sämmtlich in seinem Banne waren; ans diesem traten sie, wenn sie sich verheirateten oder sich in den Dienst eines andern stellten. — Hundert Hufen bildeten eine Gemeinde, die Allode einer Gemeinde die Markuug. Die freie Verbindung einer Anzahl von Gemeinden nannte man Gau, an dessen Spitze der Gaugraf stand. So weit eine Völkerschaft reichte, so weit reichte der Gau; er zerfiel in Hundertschaften. Mehrere Gaue vereinigten sich manchmal zu einem Bunde.
Bei manchen deutschen Stämmen ragten einzelne Herren durch ihre Macht und durch die große Zahl ihrer Dienstleute hervor; man nannte sie Edelinge (Adlige). Ihre hervorragende Stellung gründete sich aber nicht auf durch Erbschaft überkommenen großen Besitz, noch hatten sie besondere Vorrechte. Ans den Geschlechtern der Edelinge wurden die Fürsten des Volkes durch Stimmenmehrheit gewählt, die Tapfersten zu Heerführern oder Herzögen, die Erfahrensten zu Gaurichtern, die Gottesfürchtigsten zu Oberpriestern. Die Fürsten und Könige, welche übrigens keine solche Gewalt besaßen wie jetzt, wurden in der Volksversammlung gewählt und dann auf den Schilb gehoben und dem Volke gezeigt. Sie zeichneten sich weder durch ihre Kleidung, noch durch sonstige Abzeichen ans; sie empfingen keine Abgaben, wohl aber Geschenke und größeren Antheil an der Kriegsbeute. Manche Stämme wählten ihre Fürsten nur für die Dauer eines Krieges. — Einen eigentlichen Priesterstanb gab es bei den alten Deutschen nicht; jeder Hausvater war zugleich Hauspriester.
Wichtige Angelegenheiten würden zuerst von den Fürsten ober Gemeinbevorstehern berathen, dann aber bei’ Volksversammlung zur nochmaligen Berathung und Beschlußfassung vorgelegt. Nur die Vollfreien hatten das Recht, zugleich aber auch die Pflicht,
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Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte, Vaterländische Geschichte, Brandenburg-Preussen
Inhalt: Zeit: Mittelalter
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mit äußeren Feinden nichts zu thun, und als im Jahre 924 die Magyaren wieder einen Raubzug nach Deutschland unternahmen, gelang es einem sächsischen Heerhaufen, einen magyarischen Heerführer gefangen zu nehmen und vor Heinrich zu bringen, wodurch er einen neunjährigen Waffenstillstand von ihnen erzwang, während dessen er einen nur geringen Tribut zu zahlen versprach. Diese Zeit der Ruhe benutzte Heinrich aufs weiseste. Da uemlich die Magyaren meist beritten waren, so konnte ihnen am besten durch feste Plätze Widerstand geleistet werden; solche aber waren in Deutschland nirgends zu finden; die Befestigungen, welche die Römer frühe am Rhein und an der Donau angelegt hatten, waren verfallen. Heinrich ließ an der Ostgrenze von Thüringen und Sachsen Burgen anlegen, neben welchen sich bald mit Wall und Graben umschlossene Dörfer und Städte erhoben. Jeder neunte Mann mußte vom Lande in die Städte ziehen, wohin Heinrich auch die Märkte und Gerichte verlegte; noch andere Vorrechte ertheilte er den Städten und ihren Bewohnern, welch' letztere man, da die befestigten Städte ebenfalls Burgen hießen, Bürger nannte. So ist Heinrich der Gründer vieler Städte*), wie z. B. M erse -. bürg, Quedlinburg und Meißen, und eines neuen Standes im Volke, des Bürgerstandes, geworden. Die Städte wurden so geräumig gebaut, daß während des Krieges auch Me Landbevölkerung darin Platz finden konnte, und damit es in Kriegs-zeiten nicht an den nöthigen Nahrungsmitteln fehle, mußte der dritte Theil alles Getreides in die Städte geliefert werden. — Die Deutschen kämpften bisher noch meist zu Fuß; weil ihnen daher die Magyaren noch weit überlegen waren, so übte Heinrich seine Deutschen auch im Kampfe zu Roß; das Fußvolk lehrte er, die Pfeile der Feinde mit dem Schilde aufzufangen, die Reiterei, wie man den Feind verfolge. Um den Kampf zu Roß noch mehr zu üben, soll er die Kampfspiele, Turniere, eingeführt haben. So bereitete er den Magyaren nach jeder Beziehung einen würdigen Empfang. Als der Waffenstillstand im Jahre 933 abgelaufen war, erschienen die magyarischen Gesandten wieder, um den Tribut zu fordern. Heinrich aber, der den Krieg gegen die Feinde schon lange beschlossen hatte und dazu auch die Bewilligung der Volksversammlung besaß, ließ ihnen einen räudigen, an Ohren und Schwanz verstümmelten Hund reichen und dabei sagen, wer mehr haben wolle, möge kommen und es holen. Voll Erbitterung
*) Daher auch der andre Beiname Heinrichs: der Stüdtegrünbcr.
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Deutschland Rhein Donau Sachsen Quedlinburg
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noch; Moritz suchte auch den Kaiser sicher zu machen, indem er in Jnsbruck, wo Karl gerade weilte, für sich eine Wohnung miethen ließ. Ansangs des Jahres 1552 zog er seine Truppeu zusammen und trat offen gegen den Kaiser auf, beschuldigte denselben, daß er die wahre christliche Religion auszurotten suche und daß er wider Vertrag und Fürsteuwort seinen Schwiegervater in ungeziemender Gefangenschaft halte. Von Augsburg aus wandte er sich gegen die Ehrenberger Klause, welche vou den Kaiserlichen besetzt war. Von einem Schäfer erfuhr er einen Pfad, der auf die Höhe des Felfeus führte; ein rasch unternommener Sturm führte zum Ziele; die Besatzung ergab sich. Eine Meuterei, welche in seinem Heere ausbrach, hielt ihn einen Tag auf im Vormarsch; diesem günstigen Umstande verdankte der Kaiser seine Rettung. In einer Sänfte ließ er sich bei fürchterlichem Unwetter über das Gebirge nach Villach in Kärnthen tragen. Da auch Karls Bruder Ferdinand mit Moritz im Buude war und jetzt auch der französische König die Waffen gegen Karl erhob, fo mußte dieser nachgeben. Es kam noch in demselben Jahre (1552) zum 1552 Passauer Vertrage, nach welchem vorerst jeder Kampf aufhören sollte; die gefangenen Fürsten wurden freigegeben. Drei Jahre später (1555) erfolgte der Augsburger Religions-1555 friede, welcher den Protestanten gleiche Rechte, wie sie die Katholiken besaßen, einräumte. Damit war eine rechtliche Grundlage geschaffen für die Protestanten. Doch trug dieser Religionsfriede den Keim späterer Verwicklungen in sich und zwar in dem s.g. geistlichen Vorbehalt (reservatum ecclesiasticum), d. i. in der Bestimmung, daß, wenn ein katholischer Bischof, Pfarrer 2c. zu der lutherischen Lehre Überträte, derselbe zwar deswegen nicht angegriffen werden dürfe, daß er aber damit feiner Pfründe verlustig gehe. Ohne diesen Vorbehalt wären wohl viele Bischöfe Zur neuen Lehre Übergetreten, aber der Verlust von Land und Gut hielt viele zurück.
^Kurfürst Moritz erlebte diesen Frieden nicht. Sein früherer Waffengefährte Albrecht Alcibiades fügte sich dem Vertrage nicht, setzte den Krieg auf eigne Faust fort und plünderte besonders am Rhein Kirchen und Klöster. Als er auch in Braunschweig einen Einsall machte, zog Moritz dem Herzog Heinrich zu Hülfe. Bei Sievershausen (östlich von Hannover) kam es 1553 zur Schlacht, in welcher Moritz tödtlich verwundet wurde; bald daraus starb er. Sein Vetter Johann Friedrich starb 1554.
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Extrahierte Ortsnamen: Jnsbruck Villach Karls Rhein Hannover
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15. Die deutschen Freiheitskriege.
(1813-1815.)
a. Die Wiedergeburt Preußens. Die Jahre 1806 und 1807 waren eine harte Prüfung für Preußen, eine schwere Zeit für Fürst und Volk gewesen. Aber gerabe aus biesem Unglück quoll reicher Segen; die Tage der tiefsten Erniebrignng hatten die Schaben des Staatslebens bloßgelegt und beu Anstoß zu ihrer Heilung gegeben. Diese Heilung griff Friedrich Wilhelm mit kräftiger und fester Hand an und umgab sich nach den Unglücks-Jahren mit Männern, welche mit klarem Blick und festem Willen das Ziel der Neugestaltung des Staates im Innern erkannten und verfolgten. Zu btefen Mäuueru gehören besonbers: Stein, Gnei-senau und Scharnhorst.
Freiherr von und zum Stein stammte aus einem alten Rittergeschlechte und war 1757 zu Nassau an der Lahn geboren. Er empfing eine religiöse Erziehung; sein Studium waren die Staats-Wissenschaften, besonders Bergkunde. Im Jahre 1780 trat er in preußische Dienste und wurde bald Oberpräsident von Westfalen; Friedrich Wilhelm Iii. machte ihn 1804 znm Minister der Finanzen und des Handels. Er sah das kommende Unglück voraus; noch vor dem Ausbrnche des Krieges mit Frankreich forderte er zu Aenderungen in der Staatsverfassung auf, denn ohne diese würde der preußische Staat seine Unabhängigkeit verlieren oder gar sich auflösen. Als er nach dem Kriege noch schärfer in seinen Ausdrücken wurde, erhielt er seine Entlassung und lebte auf seinem Stammsitze in Nassau. Viele
Freiherr vom strin fürchteten, seine Kraft und Einsicht werde
Freiyerr vom Stern. für P^ßen verloren sein, aber als der
König ihn später wieder rief, eilte er doch, obwohl von einer Krankheit noch nicht ganz genesen, nach Memel, und muthig ging er an das schwierige Werk.
Zunächst galt es, das Laub von der schweren Last der Kriegs-entschäbigung an Napoleon und von der brückenben Einquartierung zu befreien; aber das war sehr schwierig. Das Land war von den feinblichen Heeren ausgesogen; hunberte von Dörfern waren zerstört, ihre Einwohner waren vertrieben. An anberen Orten fehlte das Saatgetreibe, das Vieh zur Bearbeitung des Felbes; was die armen Bewohner noch zu leisten vermochten, das verzehrte die Besatzung. Als Stein zurückgekehrt war, forderte er zunächst
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Napoleon
Extrahierte Ortsnamen: Westfalen Frankreich Nassau
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unterstützen hatte. Er förderte Handel und Gewerbe, baute Stra- ; ßen, machte Flüsse schiffbar und gründete große Werkstätten; gegen Ueppigkeit und Luxus in Kleidung und Nahrung gab er scharfe Verbote. — In den letzten Jahren seiner Regierung eröffnete sich die Aussicht, auf Gruud der oben angeführten Mitbelehnung über Preußen dieses Land an Brandenburg zu bringen. Dort war der ; blödsinnige Albert Friedrich Herzog; Markgraf Georg Friedrich von Anspach war Vormund. Letzterer starb 1603, und die Vormundschaft ging auf Brandenburg über. Um die Ansprüche an Preußen zu erhöhen, verheiratete er sich mit einer Tochter Albert Friedrichs und seinen Sohn Johann Sigismund mit einer andern Tochter desselben. Durch letztere Heirat erwarb er zugleich An- j spräche auf das Herzogthum Jülich-Cleve-Berg, da die Gemahlin ; Albert Friedrichs die Schwester des Herzogs von Jülich war. Nach j einer zehnjährigen segensvollen Regierung starb er 1608.
Ihm folgte Johann Sigismund (1608—1619). Die j Regierungszeit dieses Kurfürsten war erfüllt von Streit und Kampf • um die erworbenen Erbanfprüche; aber durch seine Klugheit und Beharrlichkeit besiegte er alle Hindernisse. Als im Jahre 1609 der Herzog von Jülich-Cleve-Berg starb, machte Johann Sigismund seine Ansprüche geltend; zugleich trat Wolsgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg mit Ansprüchen hervor; beide besetzten das Land trotz des Widerspruchs des Kaisers Rudolf. Um sich zu vertragen, einigte man sich dahin, daß der Pfalzgraf die älteste Tochter Johann Sigismnnd's ehelichen solle; als der Psalzgras die ganze Cleve'sche Erbschaft als Mitgift forderte, entstand darüber Streit. In bitterem Zorn verließ der Pfalzgraf den Kurfürsten, wurde katholisch und eröffnete nun mit Hülfe der Liga den Krieg gegen Johann Sigismund, welcher von den protestantischen Holländern Unterstützung erhielt. Durch den Vertrag zu Tanten (1614) fiel Cleve, Mark und Ravensburg an Brandenburg, Jülich und Berg an Pfalz-Neuburg.
Im Jahre 1618 starb der blödsinnige Herzog Albert Friedrich von Preußen, und noch in demselben Jahre wurde das Herzogthum 1618 Preußen für immer mit der Mark Brandenburg vereinigt. Der Widerstand des preußischen Adels gegen die braudenburgische Herrschaft legte sich bald.
Großen Anstoß erregte im Lande der Uebertritt Johann Sigismunds zur reformirteu Kirche. Als ihm von den Ständen Vorwürfe gemacht wurden, äußerte er: „Wenn ich tausendmal der Geldsteuer entbehren müßte, würde ich mich nicht abhalten lassen, der
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